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Zu den Argumenten der Gegner der Landhof-Initiative  

Nach geschlagener "Schlacht" wohl das letzte Gegenargument zu Äusserungen des Komitees "Landhof für alle" ...

Das Komitee sagt:
"Es hat hier eine "unheilige Allianz" von WWF, Grüne über SVP und Fussballer obsiegt. Diese Allianz hat das raumplanerisch, ökologisch und von der Stadtentwicklung her fürs obere Kleinbasel zukunftsgerichtete Projekt verhindert."

Korrekt ist: 
Die Mehrheit der Abstimmenden im Kanton Basel-Stadt hat dafür votiert, dass der Landhof Grünzone wird und nicht teilüberbaut wird. Voilà.

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Gegner der Landhof-Initiative und Befürworter des Gegenvorschlags argumentieren ...

1. ... die Initiative wolle den Status quo erhalten. Bilder verwahrloster Garagen und zerbrochener Fensterscheiben werden präsentiert.

Anliegen der Initiative ist es, den gesamten Landhof als öffentlichen Grünraum zu erhalten. Die Initiative verlangt keinen Erhalt bestehender Bauten (Tribüne, Garagen). Ziel ist es, die Grünoase Landhof als Freizeit- und Erholungsraum für eine gemischte Nutzung zu sichern und die Kinder- und Jugendarbeit weiter zu ermöglichen. Verstärkt zu berücksichtigen wird bei Annahme der Initiative der Aspekt der Erholungsnutzung mit parkartigen Teilen sein. Die Konkretisierung wird Resultat eines Nutzungskonzeptes sein. Die Geschichte des Landhofs als ehemaliges FCB-Stadion soll erkennbar bleiben.

2. ... das Areal sei nicht öffentlich zugänglich. Heute sei auch „nichts los auf dem Landhof“.

Zugangssituation und Platzgestaltung sind heute nicht optimal. Die Annahme der Initiative ermöglicht gerade eine Verbesserung hin zu einem öffentlichen Park. Der Landhof wird bereits heute genutzt (vgl. www.landhof.ch). Die "Perle" Landhof hat viel Entfaltungspotential - nach einem Ja zur Initiative.

3. ... mit dem Gegenvorschlag und der Teilüberbauung würde 85 Prozent des Areals grün bleiben.

Mit dem Gegenvorschlag werden 15 Prozent des Areals Baufeld. Nur rund die Hälfte der Fläche käme rechtlich gesichert in die Grünzone; 49 Prozent der Fläche würden als Bauzone (Zone 4) den drei geplanten Gebäuden zugeschlagen. Diese sei zwar "halböffentlich" bzw. bliebe „zum grössten Teil öffentlich“ (so die Abstimmungswerbung) – doch was heisst das? (> Plan)

Unklar ist auch, wie die Zufahrt zur unterirdischen Parkgarage (max. 290 Plätze) gelöst werden soll. Falls sie vom Kreisel Wettsteinallee erfolgt (die Zufahrt von der Riehenstrasse ist problematisch), würde ein Teil der verbliebenen Grünzone unterbaut und wäre etwa für grössere Bäume nicht geeignet. Der Gegenvorschlag lässt also durchaus Fragen unbeantwortet.

4. ... mit dem Gegenvorschlag werde weniger Fläche überbaut, als heute bereits bebaut sei.

Bebaut sind aktuell gegen 1000 Quadratmeter. Die drei Gebäude des Gegenvorschlages würden dreimal mehr Land beanspruchen. Nur wenn man die ökologisch wertvollen, bewachsenen ehemaligen Stehrampen zum bereits bebauten Gebiet zählt, kommt man auf 4000 Quadratmeter Fläche – ein kühner Rechentrick. (> Plan)

5. ... die Finanzierung eines Landhof-Parks sei ungeklärt.

Dass innere Verdichtung eine Kompensation durch Freiflächen verlangt, hat der Gesetzgeber erkannt: Die Mehrwertabgabe, welche Bauen über die zulässige Geschossfläche hinaus mit einer Abgabe belastet, ist zweckgebunden zur Schaffung oder Aufwertung von "Grünräumen wie Parkanlagen, Stadtwälder, Alleen und Promenaden" (BPG Art. 120). Im Fonds sind rund 20 Millionen verfügbar – die allerdings teilweise reserviert sind. Mit weiteren Hochbauten im Quartier werden wohl zusätzliche Mittel in den Topf fliessen. Die Finanzierung eines Landhof-Parks ist vorgespurt. Der Boden gehört ja bereits den Baslern und Baslerinnen (Einwohnergemeinde).

6. ... auf dem Landhof gäbe es keine schützenswerten ökologischen Besonderheiten, es herrsche „ökologische Monokultur“.

Gemäss mündlicher Beantwortung der Interpellation Rommerskirchen (11. März 2009) sind die Stehrampen im Inventar der Standorte für wärmeliebende Kleintiere (Mauereidechsen, Gottesanbeterin) aufgeführt. „Im Falle jegliche Neunutzung oder Umgestaltung des Areals käme die Ersatzpflicht nach Paragraph 9 NLG voll und ganz zum Tragen.“ Die nicht einheimischen Pflanzen sind auf mangelnde Pflege zurückzuführen. Aus Umweltschutzkreisen wurde die Initiative aus raumplanerischen Überlegungen (sinnvolle innere Verdichtung braucht Kompensation mit Grünflächen) mitlanciert.

7. ... die Initiative sei egoistisch und verfolge Partikularinteressen.

Im Komitee der Landhof-Initiative sind Anwohner und Anwohnerinnen (Regula Hofer, Klara Kläusler, Monica Bischof, Franziska Baetcke) vertreten. Der Verein zum Erhalt des Landhofes als heutiger Nutzer des Landhofs war von Anfang an dabei (Mirko Ulbl, Heinz Käppeli, Stefan Wehrle). Weitere Persönlichkeiten - nicht alle - aus verschiedenen Parteien und Organisationen, die die Initiative lanciert haben, wohnen im Kleinbasel (inkl. Hirzbrunnen). Sie kennen die ungenügende Grünraumsituation im Quartier (Anita Lachenmeier, Urs Joerg, Harald Friedl, Kathrin Giovannone, Balz Herter, Esther Weber, Thomas Grossenbacher, Eveline Rommerskirchen, Jost Müller, René Thoma, Stephan Luethi). 

Welches Partikularinteresse soll etwa der WWF Region Basel mit der Unterstützung der Initiative verfolgen?  Die Facebook-Gruppe hat 1700 Mitglieder – etwas viele für ein egoistisches Eigeninteresse! Und welchen Eigennutzen haben die vielen FCB-Fans, die die Initiative unterstützen? Ein Grünpark im Landhof ist eben ein Anliegen, das von breiten Bevölkerungskreisen, quer durch alle Parteien, mitgetragen wird.

Den Vorwurf  der Eigen- oder Partikularinteressen könnte man hingegen Vertretern des Gegenvorschlages machen (Interesse an achtzig Wohnungen oder am Ausführungsauftrag). Wir argumentieren aber nicht so.

8. ... die Initiative beziehe sich auf den falschen Paragraphen.

Der Landhof soll mit der Initiative in die Grünzone (Bau- und Planungsgesetz Art. 40 bis 42) kommen. Die unformulierte Initiative lässt offen, welchem der drei Unterabschnitte der Grünzone (Grünanlagen, Landwirtschaftsgebiete, übrige Gebiete) er zugewiesen werden soll. Aufgabe des Grossen Rates ist es, eine unformulierte Initiative dem Inhalt und Zweck der Initiative entsprechend auszuformulieren. Die Zonenplanung unterscheidet im übrigen nicht zwischen "Grünanlagen" und "übrigen Gebiete", sondern kennt nur "Landwirtschaftsgebiete" (BPG Art. 41) und "Grünzone" (BPG Art. 40 und 42).

9. ... Infrastrukturbauten wären bei Annahme der Initiative nicht mehr möglich.

In Grünanlagen sind Bauten und Anlagen, die zur „Erschliessung, Ausstattung und Ausschmückung“ dienen, möglich. (BPG Art. 40)

Jost Müller